Luchs- und Wolfsförderung
Förderung zum Herdenschutz für Schafe und Ziegen in Sachsen
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Im Jahre 1845 wurde der letzte Wolf in Sachsen, genauer in der Muskauer Heide, erlegt. Seither galt dieser als ausgerottet. Erstmalig 1996 und somit über 150 Jahre später, wurde dort, wo das letzte Tier erlegt wurde, wieder ein Wolf gesichtet. Mit der Entstehung des ersten Rudels zur Jahrtausendwende hin verbreitete sich der Wolf bis heute territorial immer weiter aus. Mit 38 Rudeln, 4 Paaren sowie 2 Einzeltieren hat Sachsen, neben Brandenburg und Niedersachsen, bundesweit das dritthöchste Vorkommen an Wölfen. Zu seinen Hauptterritorien zählen die Lausitz sowie Gebiete rund um die Dresdner Heide. Aber auch in der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge wie auch rund um Leipzig hat sich der Wolf angesiedelt.
Einhergehend mit seiner Ausbreitung nimmt auch die Zahl der Übergriffe auf unsere Weidetiere immer weiter zu. Wöchentlich liest man von Wolfsangriffen auf Schafe und Ziegen, die meist tödlich enden. Die Besitzer verlieren über Nacht viele ihrer Tiere und stehen ratlos daneben.
Aufgrund unserer Tätigkeit in der Agrarbranche stehen unsere Vertriebsmitarbeiter im regelmäßigen Austausch mit Schäfereien und Hobbytierhaltern. Von Aussagen wie „Was man Abends nicht in den Stall holt, ist morgens nicht mehr da“ bis hin zur vollständigen Kapitulation und des Aufgebens der Tierhaltung ist inzwischen alles vertreten.
Um Landwirte und Hobbytierhalter (natürliche und juristische Personen) zu unterstützen hat das Bundesland Sachsen mit seiner Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ein präventives Programm zur Vermeidung von Nutztierschäden auferlegt. Der Eigentümer der Tiere bekommt die Möglichkeit einer 100% - Förderung zum Erwerb eines Mindestschutzes vor Luchsen und Wölfen. Dieser umfasst die nachfolgenden Maßnahmen:
Mobiler Weide- / Elektrozaun
Weidenetz
- Mobile Weide-/Elektrozäune(Kunststoff-, Fieberglas- bzw. Winkelstahlpfähle, Isolatoren und Litzen)
- Weidenetze (ab 105 cm bis 122 cm Höhe)
- Weidezaungeräte mit mindestens 3 Joule Impulsenergie (12 Volt, 230 Volt oder Multifunktionsgeräte)
- Weidezaun-Batterien (Haupt- und Ersatz-Akku)
- Zubehör wie Anschlusskabel, Erdung und Warnschilder
- digital Voltmeter zur Kontrolle der Zaunspannung
Bis Mitte Februar 2024 wurden auch noch Weidenetze mit 90 cm Höhe gefördert. Nun greift eine neue Richtlinie die besagt, dass die Zaunhöhe mindestens 105 cm betragen muss.
Bei mobilen Weidezäunen empfehlen wir eine Zaunhöhe von 1,20 m. Hierbei werden Kunststoff- bzw. Winkelstahlpfähle mit 1,50 m Höhe und 5 Litzen verwendet. Auch Fieberglaspfähle mit seinen in der Höhe variabel einstellbaren Isolatoren, sind mit einer Zaunhöhe von 1,05 m und 5 Litzen förderfähig. Die horizontalen Abstände der Litzen sind seitens der Förderstelle fest vorgegeben und dürfen nicht abweichen. Anderenfalls ist der Mindestschutz nicht gewährleistet und die Zaunanlage somit nicht förderfähig.
In der Theorie haben bis Mitte Februar 2024 Weidenetze mit 90 cm Höhe ausgereicht, um den Mindestschutz der Herde sicherzustellen. Hiervon haben wir jedoch bereits abgeraten, da dies in der Praxis nicht zu erreichen war. 90 cm Mindestschutz sagten aus, dass der Zaun an jeder Stelle die 90 cm Höhe nicht unterschreiten darf. Aufgrund topografischer Gegebenheiten können Weidezaunnetze, immer an verschiedenen Stellen „durchhängen“. Aus diesem Grund greift ab sofort die neue Richtlinie.
Der Umfang der förderbaren Maßnahmen richtet sich letztendlich nach dem vorhandenen Tierbestand bzw. der Anzahl der Herden.
Zu beachten ist, dass vor Anschaffung der Schutzmaßnahmen ein entsprechender Antrag eingereicht werden muss. Dieser kann auch bereits gestellt werden, wenn Sie neu als Tierhalter beginnen möchten und noch nicht im Besitz der Tiere sind. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis der Kaufabsicht vorzuweisen.
Wer bereits Gelder zur Wolfsprävention erhalten hat, kann diese nach drei Jahren erneut beantragen. Sollte sich in dem Zeitraum der Tierbestand erhöhen oder die Haltung in mehrere Herden aufteilen, kann an der Stelle ein Nachtrag gestellt werden.
AGRI-Service Walluch hat sich auf die Beratung und Unterstützung zur Beantragung der Fördermittel spezialisiert. Seit mehr als sechs Jahren helfen wir Tierhaltern mit der Erstellung von individuellen Angeboten sowie der Antragsstellung und Abwicklung ihrer Fördermaßnahme.
Sie sind Besitzer von Schafen oder Ziegen und wünschen eine fundierte Beratung zur Prävention vor Wolfsschäden? Dann kontaktieren Sie den für ihren Wohnort zuständigen Vertriebsberater, fordern ihr individuelles Angebot an oder kontaktieren uns telefonisch unter +49(0) 35 01 – 58 52 62.
Wir freuen uns, auch ihre Tiere mit unseren Erfahrungen ein Stück weit schützen zu dürfen und die Haltung sicherer zu gestalten.
Ihr Team vom AGRI-Service Walluch
Weiterführende Informationen
Portal Wolfsprävention - Antragsunterlagen: www.smekul.sachsen.de/foerderung/praevention-vor-wolfsschaeden
Hinweis zum fachgerechten Umgang mit Elektrozäunen: www.wolf.sachsen.de/schutz-von-nutztieren
Quellenangabe: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL); www.wolf.sachsen.de
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